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Für Unternehmen jeder Größe und Branche ist eine rechtssichere Abwicklung nationaler und internationaler Handelsbeziehungen unabdingbar. Als Steuerberaterin und Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern unterstütze ich Sie in steuerrechtlichen Einzelfragestellungen sowie in dem Aufbau entsprechender Strukturen.

 

Meine Spezialisierung liegt hierbei in den Rechtsgebieten Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Zollrecht.

Über mich.

Seit mehr als 10 Jahren berate ich Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen in den Rechtsgebieten Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Zollrecht.

 

Bereits während meines Studiums der Internationalen Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft faszinierten mich Internationale Handelsbeziehungen und deren Abwicklung. Diese Faszination lässt mich bis heute nicht los.

ANNETTE KOHL

Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Steuerberaterin
Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern


  • 2019 Verleihung des Titels "Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern" durch die Steuerberaterkammer Hessen
  • 2015 Bestellung zur Steuerberaterin durch die Steuerberaterkammer Hessen
  • Seit 2013 Syndikus-Steuerberaterin im Bereich Umsatzsteuer in einer Konzernsteuerabteilung eines Unternehmens der Automobilindustrie
  • 2008 - 2013 Tätig für nationale und internationale Mandanten in den Bereichen Umsatzsteuer- und Zollrecht in einer Big Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie in einer Spezialkanzlei für Umsatzsteuer- und Zollrecht
  • 2003 - 2007 Studium der Internationalen Betriebswirtschaft & Außenwirtschaft, Fachhochschule Worms

Fachgebiete.

Unternehmen sehen sich bei der Abwicklung von nationalen und internationalen Handelsbeziehungen mit einer Vielzahl an  umsatzsteuer-, verbrauchsteuer- und zollrechtlichen Regelungen konfrontiert. In diesen Fachgebieten liegt der Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit.

Umsatzsteuer.

Von der optimalen Gestaltung umsatzsteuerrelevanter Sachverhalte und Prozesse profitieren alle Unternehmen: Vom Einzelunternehmer bis zu internationalen Konzernen.

 

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Verbrauchsteuern.

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft sollten die Möglichkeit nutzen und Entlastungsanträge von Strom- und Energiesteuer stellen.

 

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Zoll.

Durch optimal gestaltete Zollprozesse sichern sich Unternehmen nicht nur eine rechtssichere Abwicklung, sondern auch echte Wettbewerbsvorteile.

 

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KONTAKT.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

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